Pressemitteilung zur Eskalation der Beziehungen mit der Volksrepublik China

Die jüngste Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China begann am Montag, den 22. März 2021, als die EU-Außenministerinnen und -Außenminister gezielte Sanktionen anlässlich der Menschenrechtsverletzungen gegen die Uiguren in der autonomen Region Xinjiang beschlossen. China sanktioniert jetzt zehn Personen, sowie das gesamte Politische- und Sicherheitspolitische Komitee und den Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments.

Henrike Hahn, bayerisches Mitglied im Europaparlament für Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied in der EU—Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Volksrepublik China, kommentiert hierzu:

Die Reaktion der EU-Aussenministerinnen und Aussenminister auf die Menschenrechtsverletzungen gegen die Uiguren mit Sanktionen ist richtig.

Es war ein klarer Fehler, dass die deutsche Bundesregierung die Verhandlungen zum Investitionsabkommen zwischen der EU und China unter ihrer Ratspräsidentschaft so vorangetrieben hat. Solange die chinesische Führung Sanktionen gegen Mitglieder des Europaparlaments ausführt, soll das Investitionsabkommen nicht auf die Tagesordnung des Europäischen Parlaments. China stellt mit seinen Repressalien den gesamten Ratifizierungsprozess des Investitionsabkommens in Frage. Wer die EU und ihr Parlament nicht respektiert und achtet, wird mit der EU keinen Vertrag abschließen können.

Wir wollen in Europa keine chinesische Produkte aus Zwangsarbeit. Europäische und deutsche Unternehmen sollen Geschäftsbeziehungen mit chinesischen Firmen stoppen, wenn mit Zwangsarbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert wird. Wir fordern von China die Einhaltung Internationaler Konventionen gegen Zwangsarbeit. Wenn für China Investitionen in Europa möglich sein sollen, muss auch Europa in China investieren können.“

Hintergrund:

Die chinesische Reaktion stellt die Ratifikation des Investitionsabkommen – Comprehensive Agreement on Investments („CAI“) zwischen der EU und China jetzt noch deutlicher in Frage. Die Europäische Kommission hat ein Dokument herausgegeben, das die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der EU und China zusammenfasst, mit der Bemerkung, dass es als ad referendum zu betrachten ist – also vorbehaltlich der endgültigen Festlegung von Details und weiterer Verfahren, die von den Parteien durchgeführt werden müssen, um an das Abkommen gebunden zu sein.

Mein Team und ich stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

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