Der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments haben heute gemeinsam mit 84 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen die vorläufige Vereinbarung aus den interinstitutionellen Verhandlungen über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor (Public Sector Loan Facility PSLF) im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang angenommen. Die Abstimmung im Plenum ist für Juli 2021 vorgesehen.
Henrike Hahn, bayerische Europaabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen und Berichterstatterin für die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Ausschuss für Wirtschaft und Währung, kommentiert die erfolgreiche Abstimmung wie folgt:
„Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor wird den grünen Übergang in Europa unterstützen, um die Klimaziele der Union für 2030 und die Klimaneutralität der EU bis spätestens 2050 zu erreichen. Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor ist als dritte Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang sehr wichtig für uns. Sie ist ein wichtiges Instrument des Green Deals, um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair und gerecht ist. Der Mechanismus befasst sich mit den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Übergangs hin zu einer klimaneutralen EU und konzentriert sich dabei auf die Regionen, Industrien und Arbeitnehmer*innen, die vor den größten Herausforderungen dazu stehen. Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor zielt speziell auf öffentliche Einrichtungen ab, um Projekte zur ökologisch-sozialen Transformation zu fördern und bietet Unterstützung durch Zuschüsse kombiniert mit Darlehen der Europäischen Investitionsbank.
Unsere Prioritäten wurden durchgesetzt und ich freue mich besonders, dass es uns gelungen ist, die Gender-Perspektive zu integrieren. Weniger entwickelte Regionen werden vorrangig unterstützt, aber auch Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und neue Unternehmen fördern. Bevorzugt werden Projekte in weniger entwickelten Regionen, die zu den Klimazielen beitragen und Projekte, die von öffentlichen Einrichtungen gefördert werden, die einen Dekarbonisierungsplan verabschiedet haben. Bei der Fazilität achten wir besonders auf die am meisten gefährdeten Regionen, mit klaren Priorisierungskriterien für Projekte und einem Kofinanzierungssatz von 25% für weniger entwickelte Regionen.
Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen zusätzlichen Artikel mit strengen Kriterien einzuführen, um Schlupflöcher für den Fall zu vermeiden, dass die Fazilität für andere Finanzierungspartner als die Europäische Investitionsbank (d.h. für nationale Förderbanken) geöffnet wird. Künftig wird ihre Kreditvergabepolitik mit den Umwelt- und Sozialstandards der EU übereinstimmen. Wir haben auch dafür gesorgt, dass die EU-Taxonomie als Tracking-Tool in die Zwischenevaluierung der Kommission aufgenommen wird. Die Fazilität wird außerdem eine Reihe von horizontalen Grundsätzen einhalten, einschließlich des do no harm Prinzips.“
Mein Team und ich stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.