Pressemitteilung: Solvency 2 - Grüne Transformation des Versicherungssektors

Anlässlich der heutigen Diskussion von Solvency 2 im Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments ECON, kommentiert die Europaabgeordnete Henrike Hahn (Die Grünen/EFA) und Schattenberichterstatterin für Solvency 2, wie im Ausschuss dargelegt und zitiert:

«Im Einklang mit dem European Green Deal ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir den Versicherungssektor für einen grünen Übergang fit machen. Wir müssen die Versicherer dabei unterstützen, den grünen Übergang zu finanzieren und wir sollten jetzt auf Europaebene dazu beitragen, der Versicherungswirtschaft die geeigneten Instrumente dafür an die Hand zu geben.

Versicherer können Klimarisikoanalysen unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien durchführen. Durch sogenannte Pläne für den Übergang können Versicherungsunternehmen sicherstellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem im EU-Klimagesetz verankerten Ziel der Klimaneutralität in Einklang steht.

Durch die Einführung des "Stewardship-Ansatzes" haben Versicherer die Chance ihre Aktionärsrechte zu nutzen, um den Unternehmen, in die sie investieren, klimaneutraler auszurichten. In den Änderungsanträgen ist jetzt bereits ein breiter parteiübergreifender Konsens zu diesen Fragen zu sehen, was eine gute Sache ist.

Wir sollten das Mandat der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) zur Prüfung von ESG-Risiken ausweiten. Die EIOPA sollte auch die Auswirkungen von Biodiversitätsverlusten auf die Kapitalanforderungen der Versicherer bewerten und ausdrücklich die Passivseite der Bilanzen der Versicherer einbeziehen, wenn sie bewertet, ob ESG-Risiken bei der Festlegung der Kapitalanforderungen eine besondere Behandlung rechtfertigen. Darüber hinaus müssen Aufsichtsbehörden in der Lage sein, zusätzliche Kapitalanforderungen für Versicherer festzulegen, die höheren ESG-Risiken ausgesetzt sind, wenn diese Risiken in ihren Kapitalanforderungen nicht angemessen berücksichtigt werden. Investitionen in fossile Brennstoffe sollten außerdem grundsätzlich als Investition in der riskantesten Anlageklasse behandelt werden. Das entspricht genau den Zielen, auf die sich Kommission und Parlament auf Europaebene mit dem Green Deal festgelegt haben.

Eines der Hauptziele von Solvency II besteht darin, sicherzustellen, dass der europäische Versicherungssektor ausreichend Eigenkapital besitzt. Um dieses Ziel zu erreichen, muss Solvency II innerhalb eines risikobasierten Ansatzes bleiben. Zu diesem Zweck sollte jede Änderung der bestehenden Kapitalanforderungen durch empirische Nachweise hinreichend begründet werden.

Um faire Wettbewerbsbedingungen in der Versicherungsbranche zu schaffen und zur Markttransparenz beizutragen, sollten die Versicherer einen Vergleich zwischen den Kapitalanforderungen, die sich aus internen Modellen ergeben, und denen, die sich aus der Anwendung der Standardformel ergeben hätten, veröffentlichen. Wenn die Verwendung interner Modelle zu Kapitalanforderungen führt, die unter 75 % derjenigen liegen, die sich aus der Anwendung der Standardformel ergeben hätten, sollten Versicherer klare Belege für diesen Unterschied vorlegen. Nur so kann das Vertrauen der Marktteilnehmer und der Versicherungsnehmer in die Versicherungsbranche erhalten bleiben.

Wir müssen außerdem den Aufsichtsrahmen für einen fairen und gut geführten Versicherungssektor stärken. Zu diesem Zweck sollte die Rolle der EIOPA bei der grenzüberschreitenden Koordinierung gestärkt werden. Dazu gehört, dass EIOPA in der Lage ist, auf eigene Initiative Schlichtungen einzuleiten und Prüfungen vor Ort durchzuführen. Darüber hinaus wäre es von Vorteil, den Informationsaustausch über makroprudenzielle Maßnahmen zu verstärken und weitere Anforderungen an die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden einzuführen, wie z.B. obligatorische Cooling-off-Perioden und das Verbot des Handels mit bestimmten Wertpapieren, ähnlich wie es im Bankensektor geschieht.

Ich freue mich, dass einige meiner Kollegen aus dem Europäischen Parlament bereits ähnliche Vorschläge zur Stärkung des Aufsichtsrahmens gemacht haben."

 

Hintergrund:

Solvency II, ist eine Richtlinie der Europäischen Union, mit der das europäische Versicherungsaufsichtsrecht grundlegend reformiert wird.

 

Mein Team und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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