Pressemitteilung: Henrike Hahn, MdEP (Die Grünen/ EFA) zum Kommissionsvorschlag zur Kleinanlegerstrategie: Der Kampf für ein Provisionsverbot geht weiter

Zum Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur Kleinanlegerstrategie, kommentiert Henrike Hahn, bayerisches Mitglied des Europaparlaments (Bündnis 90/ Die Grünen), stellvertretendes Mitglied im Währungs- und Wirtschaftsausschuss und stellvertretende Sprecherin der Europagruppe:

„Der Kommissionsvorschlag enthält einige gute und wichtige Elemente, die zum Verbraucherschutz auf den europäischen Kapitalmärkten beitragen können. Die Einführung von Benchmarks zum Preis-Leistungs-Verhältnis von Finanzprodukten oder zum Beispiel verpflichtende Warnungen beim Kauf risikobehafteter Produkte sind ein Schritt in die richtige Richtung, um den Schutz von Kleinanlegern und ihr Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken.

Leider hat die Kommission bei dem Hauptbestandteil der Reform und der ursprünglichen Priorität von Kommissarin McGuinness - dem Provisionsverbot - versagt. Auf Druck der Finanzbranche wurde leider entgegen des Impact Assessments der Kommission und der verfügbaren wirtschaftlichen Beweise, auf ein Provisionsverbot verzichtet.

Das wird zu Lasten der Kleinanleger gehen, die weiterhin zu erhöhten Kosten in Produkte investieren, die ihren Bedürfnissen möglicherweise nicht entsprechen. Daher werden wir Grüne in den anstehenden Verhandlungen im Parlament für ein komplettes Provisionsverbot kämpfen, um das Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken und die europäische Kapitalmarktunion zu fördern.“

 

Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

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