Pressemitteilung: Henrike Hahn, MdEP (Bündnis 90/Die Grünen) zur Einigung im Wirtschaftsausschuss zur neuen Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie für Versicherer

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europaparlaments hat heute mit 44 Ja-Stimmen (7 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen) den Bericht zur Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie für Versicherer angenommen. Die bayerische Europaabgeordnete Henrike Hahn (Bündnis 90/Die Grünen), stellvertretendes Mitglied im ECON Ausschuss und Schattenberichterstatterin für IRRD kommentiert:

„Der Kommissionsvorschlag zum neuen Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie für Versicherer (Insurance Recovery and Resolution Directive - IRRD) war eine große Chance, den Versicherungssektor und das europäische Finanzsystem deutlich stabiler zu machen. Diese Chance wurde mit der heutigen Abstimmung klar vertan.

Die Position des Europaparlaments versäumt es bei zu vielen Versicherungsunternehmen Planungsanforderungen für die Sanierung und Abwicklung einzufordern und lässt sie vom Haken. Bei Versicherungsgruppen und gemischten Finanzunternehmen - also Unternehmen, die sowohl Versicherungs- als auch Bankdienstleistungen anbieten - ist nicht sichergestellt, dass die Sanierungs- und Abwicklungspläne tatsächlich alle Unternehmen und Aktivitäten innerhalb der Unternehmensgruppe abdecken.

Sanierungsmaßnahmen müssen im Falle einer drohenden Insolvenz erst eingeleitet werden, wenn es für eine Sanierung schon längst zu spät sein kann. Solche Regelungslücken können die europäischen Steuerzahler*innen teuer zu stehen kommen.

Es ist ein grüner Erfolg, dass die Parlamentsposition durchaus nationale Regelungen zur Abwicklungsfinanzierung festlegt - das hat im Kommissionsvorschlag noch gefehlt. Versicherungsunternehmen sollen demnach auf nationaler Ebene Finanzierungsmittel für den Fall einer Abwicklung bereitstellen.

Doch der heutige Beschluss lässt die Tür für eine Verwendung solcher Abwicklungsfinanzierungsmittel weit offen, bevor Verluste vom Unternehmen selber getragen wurden. Ein wichtiger Grundsatz der Unternehmensabwicklung ist, dass Verluste zuerst vom Unternehmen selber getragen werden müssen, bevor anderweitige Finanzierungsmittel genutzt werden können. Wir wollen mit der IRRD in Europa finanzpolitische Stabilität fordern, und nicht die Eigenverantwortlichkeit der Versicherer für ihre Wettbewerbsfähigkeit komplett ausradieren.

Daher kann der finale Text nicht von mir unterstützt werden.“

 

Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

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