Pressemitteilung: Henrike Hahn, MdEP (Bündnis 90/Die Grünen) zum Kommissionsvorschlag zum Digitalen Euro

Zum heute veröffentlichten Kommissionsvorschlag zum digitalen Euro kommentiert Henrike Hahn, MdEP (Die Grünen/EFA), stellv. Leiterin der Europagruppe, stellv. Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses und Verhandlungsführerin der Grünen/EFA zum digitalen Euro:

„Mit dem heutigen Kommissionvorschlag sind wir einen Schritt weitergekommen, um den Euro fit für das digitale Zeitalter zu machen.

Bei den Verhandlungen zum Design des digitalen Euros wird wichtig, den digitalen Euro - genau wie Bargeld - zu einem echten öffentlichen Gut zu machen.

Den digitalen Zahlungsraum können wir in Europa nicht nur privaten Zahlungsdienstleistern, Crypto-Anbietern oder den digitalen Währungen von Drittstaaten überlassen.

Der digitale Euro kann eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der digitalen und finanziellen Ausgrenzung und zur finanzpolitischen Stabilität in Europa spielen. Ich begrüße daher, dass die Rolle öffentlicher Zahlungsdienstleister für die Verbreitung des digitalen Euro im Kommissionsvorschlag klar anerkannt wird und private Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, Unterstützung bei der digitalen Inklusion anzubieten.

Der Zugang zu öffentlichen Zahlungsdienstleistern und Inklusionsangeboten soll nicht nur auf Menschen beschränkt sein, die kein Bankkonto haben möchten oder von digitaler Ausgrenzung bedroht sind. Stattdessen sollte jeder bei der Nutzung des digitalen Euro zwischen einem öffentlichen und einem privaten Zahlungsdienstleister wählen können.

Ich begrüße, dass die Kommission allen in der EU ansässigen Personen die kostenfreie Nutzung des digitalen Euros ermöglichen will. In den anstehenden Verhandlungen werde ich mich dafür einsetzen, dass die Liste der kostenfreien Zahlungsdienstleistungen eine effektive Nutzung des digitalen Euros ermöglicht.

Die Gebühren für den Einzelhandel müssen fair bleiben. Der digitale Euro ist ein öffentliches Gut und daher sollte die Vergütung der Zahlungsdienstleister an den anfallenden Kosten ausgerichtet sein. Zahlungsdienstleister sollten keine unverhältnismäßigen Gewinne aus der Verteilung eines öffentlichen Gutes erzielen, wie dies bei herkömmlichen Zahlungsmethoden der Fall ist.

Um den digitalen Euro zu einem Game-Changer zu machen und einen echten sozialen und wirtschaftlichen Wert zu schaffen, sollte die Einführung einer Haltegrenze temporär und gemessen am tatsächlichen Risiko für die Finanzstabilität sein und einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen.

Die Einführung des digitalen Euro ohne Haltelimit bietet die Chance, die Funktionsweise unseres Währungs- und Bankensystems grundlegend zu verbessern, indem beispielsweise Anreize dafür geschaffen werden, dass Banken endlich faire Zinsen auf Sparkonten zahlen. Das Europäische Parlament sollte ein Mitspracherecht bei der Festlegung einer solchen Haltegrenze haben.

Es ist eine gute Sache, die vollständige Anwendung der bestehenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche auf Online-Zahlungen mit digitalem Euro auszuweiten. Gleichzeitig brauchen wir eine genaue Regelung für die Offline-Funktionalität des digitalen Euro, die an die künftigen Regeln für Bargeld angepasst werden sollte. Wir sollten uns die technischen Merkmale der Offline-Funktionalität genau ansehen, um sicherzustellen, dass potenziell höhere Geldwäsche-Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Auch die Verbreitung des digitalen Euro ohne zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister könnte in der Zukunft möglich sein und sollte zu diesem Zeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen werden.“

 

Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

zurück zur vorherigen Seite