‚Fit for 55’: Was das Mammutpaket des Green Deals für uns bedeutet – und ob wir damit wirklich fit für ein klimaneutrales Europa werden

Dauerregen und Sturmfluten in Bayern, Hitzewelle mit Temperaturrekorden in Nordamerika, Brände in Zypern, Dürre in Madagaskar und Schlammlawinen in Japan – die Nachrichten über Wetterextreme in den letzten Wochen reißen nicht ab. Und führen uns einmal mehr vor Augen: Das ist lange nicht mehr das Wetter, das da verrückt spielt, sondern das Klima. Der Klimawandel ist längst bis zu unserer Haustür gekommen und wird immer mehr zur existenziellen Bedrohung für Europa und die Welt. Besonders besorgniserregend ist dabei, dass gerade die ärmsten Regionen und Menschen der Erde schon heute am stärksten von seinen Auswirkungen betroffen sind – wie der Klima-Risiko-Index zeigt. Seit langem drängt sich uns beinahe täglich die Frage auf: Wie können wir den Klimawandel noch bremsen und künftigen Generationen einen lebenswerten Planeten hinterlassen?

1,5 Grad – und kein Grad mehr

Wir müssen allermindestens Schadensbegrenzung betreiben – und unsere Umwelt und die Biodiversität, die bereits weltweit leiden, vor noch schlimmeren und unwiderruflichen Schäden zu bewahren. Der Ruf der Wissenschaft ist klar und laut: Wir müssen unser Möglichstes tun, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen, damit unser Planet lebenswert bleibt. So, wie es auch im Übereinkommen von Paris steht.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 den Europäischen Green Deal angekündigt: Einen Fahrplan, um Europa bis spätestens 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Seit dieser Ankündigung hat die Kommission eine Reihe von Gesetzesvorhaben vorgestellt, die Europa nach dem Fahrplan des Green Deals in eine grüne, faire und gerechte Zukunft führen sollen.

Mit ‘Fit for 55’ fit für ein klimaneutrales Europa?

Doch trotz dieser ersten wichtigen Fortschritte und Erfolge, für die wir Grüne im Europaparlament gekämpft haben, geht vieles noch viel zu langsam und es fehlt an vielen Stellen an Ambition. Die jüngste Enttäuschung war die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die hinter den Ankündigungen des Green Deals und einer echten Agrarwende zurückbleibt und stattdessen die fehlgeleitete Agrarpolitik der letzten Jahre und damit weiterhin ungerechte Verhältnisse zementiert – und damit die Chance verspielt, eine ökologische und sozial gerechte Landwirtschaft zu fördern, die unsere Umwelt, unser Klima und unsere Biodiversität schützt.

Daher haben wir mit Spannung das jetzt von der EU-Kommission vorgestellte ‚Fit for 55’-Paket erwartet, in dem die Kommission die wichtigsten Gesetze im Energie- und Klimabereich überarbeitet hat, um sich an die neuen Herausforderungen anzupassen. Der Name – Fit for 55 – leitet sich vom neuen, im April von der EU beschlossenen Klimaziel ab, das darauf abzielt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent (netto) gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken – zu wenig, finden wir Grüne übrigens und fordern nach wie vor im Einklang mit der Wissenschaft eine Reduzierung um 65 Prozent, während das Europaparlament 60 Prozent fordert.

Unser grüner Fahrplan für eine lebenswerte Zukunft

Wir Grüne im Europäischen Parlament kämpfen seit Jahren darum, einen neuen Weg einzuschlagen und einen echten und gerechten Wandel einzuleiten. Dafür müssen wir unter anderem:

  • bis 2030 aus der Kohle und anderen fossilen Energien aussteigen
  • Verbrennungsmotoren nur noch bis 2030 neu zulassen
  • bis 2040 auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umstellen
  • unsere Wälder, Ökosysteme schützen und wiederherstellen, um die Biodiversität zu erhalten.

Einige dieser Forderungen wurden dank unserem vehementem Grünen Einsatz in das ‚Fit for 55‘-Paket mit aufgenommen. So schlägt die Kommission erstmals eine Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge sowie die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus’ vor.

Die Industrie grün machen

Als industriepolitische Sprecherin und Mitglied im Industrieausschuss setze ich mich besonders stark für die sozial-ökologische Transformation unserer Industrie ein. Die Dekarbonisierung der Industrie ist ein Mammutprojekt – aber möglich, wenn wir zukunftsträchtige, grüne Innovationen gezielt vorantreiben, die Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung von Fachkräften fördern und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich von der Bremse gehen. Und wir müssen Märkte für nachhaltige, klimaneutrale Produkte schaffen und die Nachfrage stimulieren, um Unternehmen Planungssicherheit und langfristige Perspektiven zu bieten. Das heißt auf der anderen Seite aber auch, dass diejenigen, die der Natur und Umwelt schaden, künftig stärker zur Verantwortung gezogen werden müssen, wie es das Verursacherprinzip vorschreibt.

Das steht konkret im ‘Fit for 55’-Paket

Das vollständige Paket kann hier im Detail nachgelesen werden. Im Folgenden listen wir einige wichtige Auszüge aus dem Gesetzesvorhaben auf und erklären, wie wir Grüne/EFA im Europaparlament dazu stehen.

EU-Emissionshandelssystem

Einer der zentralen Bereiche ist der überarbeitete EU-Emissionshandel (Emission Trading System, ETS). Er ist ein entscheidender Baustein der Dekarbonisierung der Industrie, wenn er richtig gestaltet wird.

Das größte Problem war bisher, dass Unternehmen unbegrenzt Verschmutzungszertifikate erhalten konnten. Leider wird der neue Entwurf der Kommission der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten erst 2036 und auch nur teilweise ein Ende setzen – obwohl jüngste Erkenntnisse zeigen, dass die europäische Industrie mit ca. 50 Mrd. Euro davon profitiert hat und obwohl der Europäische Rechnungshof festgestellt hat, dass diese nicht zur Dekarbonisierung der EU-Industrie beigetragen hat. Der neue Gesetzesentwurf erwähnt lediglich die (schwach formulierte) Möglichkeit, die kostenlosen Zuteilungen um 25 Prozent für diejenigen Unternehmen zu kürzen, die keine kurzfristigen Energieeinsparungen umsetzen, wie sie von Energieaudits im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie empfohlen werden.

Bei der Reduktion der Treibhausgase bis 2030 wurde das aktuelle Ziel von minus 43 Prozent auf minus 61 Prozent angehoben.

Die Kommission plant außerdem ein neues, separates ETS für die Sektoren Verkehr und Gebäude zum 1. Januar 2026 und nach einer Testphase ab 2025 einzuführen. Kraftstoffanbieter werden erst ab 2026 einen CO2-Preis zahlen müssen.Durch dieses System entsteht die Gefahr, dass letztere die Kosten in Form von höheren Sprit- und Heizkosten auf die Bürger*innen abwälzen. Außerdem werden Anreize für Regierungen verspielt, starke nationale Klimagesetzgebungen zu erlassen.

Beim Flugverkehr wird die freie Zuteilung von Zertifikaten für Flüge innerhalb der EU zwischen 2024 und 2027 auslaufen und es soll ein Mindeststeuersatz für Flugkraftstoffe festgelegt werden – ein wichtiger Schritt, den wir Grüne schon lange fordern. Der internationale Flugverkehr bleibt jedoch unangetastet.

Begrüßenswert ist, dass die Kommission eine Ausweitung des Emissionshandelssystems auf den Seeverkehr vorsieht – allerdings erst ab 2026.

Wir Grüne begrüßen auch die Entscheidung der Kommission, dass 100 Prozent der Einnahmen aus dem Emissionshandel in Klimaschutzmaßnahmen fließen sollen. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail, denn bezüglich der Aktivitäten, die die Mitgliedstaaten mit den Einnahmen finanzieren dürfen, schließt die Kommission die indirekte oder direkte Unterstützung fossiler Brennstoffe nicht klar aus.

Grüne Positionen: Effektiver als die Ausweitung des Emissionshandels auf Gebäude und Verkehr wären andere Maßnahmen zur Dekarbonisierung dieser Sektoren, die sich in der Vergangenheit bereits als erfolgreich erwiesen haben – etwa verpflichtende Anforderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, nationale und lokale Anreizsysteme zum Ersatz alter Fahrzeuge durch emissionsfreie Fahrzeuge oder massivere Investitionen in Infrastruktur, um eine Verkehrsverlagerung zu gewährleisten und den Energieverbrauch zu senken. Wir fordern außerdem einen CO2-Mindestpreis von zunächst 60 € ab 2023 und 150 € bis 2030 als Preissignal für den Ausstieg aus den fossilen Energien. Um Spekulationen mit ETS-Zertifikaten künftig zu vermeiden, brauchen wir zusätzliche Regelungen, z. B. durch die Begrenzung der Menge an ETS-Zertifikaten, die von einem Unternehmen gehalten werden dürfen.

CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Neu ist auch die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Eine ähnliche CO2-Bepreisung von in Europa produzierten und importierten Produkten kann Anreize für die Wirtschaft und die Industrie für mehr Klima- und Umweltschutzmaßnahmen schaffen – nicht nur innerhalb Europas, sondern auch bei internationalen Handelspartnern.

Die Kommission hat den CO2-Grenzausgleichsmechanismus in das Emissionshandelssystem integriert und zunächst auf die Sektoren Zement, Elektrizität, Düngemittel, Eisen, Stahl und Aluminium beschränkt. Als Länder werden nur die Drittstaaten ausgenommen, die direkt in das Emissionshandelsssytem integriert sind (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). Der Mechanismus wird ab 2026 schrittweise eingeführt und soll erst nach 2035 eine Alternative zum Emissionshandel werden. Der Preis wird sich am Preis der Emissionszertifikate orientieren.

Grüne Position: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus sollte alle anderen derzeit geltenden „Carbon Leakage"-Maßnahmen ersetzen. Wir brauchen einen Grenzausgleich, der die europäische Industrie bei CO2-freier Produktion schützt und wettbewerbsfähig hält. Differenzverträge zwischen Unternehmen und Staaten können der Industrie dabei Sicherheit geben.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Eine 100 Prozent nachhaltige, auf erneuerbaren Energien basierende Wirtschaft bis 2040 ist nicht nur technologisch und wirtschaftlich machbar, sondern  vor allem auch unverzichtbar, um einen 1,5 Grad-kompatiblen Pfad einzuhalten.
Bisher sah das Gesetz ein verbindliches EU-weites Ziel von mindestens 32 Prozent für den Verbrauch von Erneuerbaren Energien bis 2030 vor, sowie anstelle von verbindlichen nationalen Zielen lediglich nationale Beiträge, die über einen indikativen Zielpfad erreicht werden sollen, der in den nationalen und EU-Klimaplänen definiert ist. Im neuen Entwurf wird das EU-weite Ziel auf mindestens 40 Prozent ausgeweitet. Es gibt keine Wiedereinführung von national verbindlichen Zielen.

Grüne Positionen: Das verbindliche EU-Ziel muss hoch genug sein, um bis 2040 eine auf 100 Prozent Erneuerbaren Energien basierende Wirtschaft sicherzustellen. Verfügbare Studien legen nahe, dass dieses Ziel mit den aktuellen Zahlen der EU-Kommission nicht realistisch erreicht werden kann. Wir fordern daher eine Erhöhung des EU-weiten Ziels auf 50 Prozent bis 2030.

„Kohlenstoffarme Brennstoffe“ fossilen oder nuklearen Ursprungs sollten nicht Teil der zukünftigen Energieproduktion der EU sein. Außerdem sollte es keine Unterstützung für das Abholzen von Bäumen für die Energienutzung geben, um negative Auswirkungen für unsere Wälder und die Artenvielfalt zu vermeiden.

Energieeffizienz-Richtlinie

Der Energiesektor ist mit rund zwei Dritteln der globalen Emissionen einer der Schlüsselbereiche der grünen Transformation. Die Energieeffizienz-Richtlinie setzt den Rahmen für Energieeinsparungen in der gesamten Europäischen Union, die entscheidend zum EU-Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2050 beitragen werden. Im neuen Entwurf der Kommission sind einige fortschrittliche Änderungen enthalten.

Unter anderem führt die Kommission das Prinzip ‘Energieeffizienz zuerst’ als zentrale Leitlinie ein, an der die Mitgliedstaaten ihre Investitionen und politischen Entscheidungen ausrichten sollen.

Die Ziele für die Reduktion des Energieverbrauchs wurden an das neue EU-Klimaziel von minus 55 Prozent angepasst und von 32,5 Prozent auf 36 bis 37 Prozent (für den Endverbrauch) und 38 bis 39 Prozent (für den Primärenergieverbrauch) angehoben.

Außerdem begrüßen wir Grüne, dass die Kommission die verpflichtende Renovierungsquote von mindestens 3 Prozent von Regierungsgebäuden auf alle öffentlichen Gebäude ausweitet.

Zur Bekämpfung der Energiearmut und dem Schutz der einkommensschwachen Bevölkerung werden die Mitgliedstaaten angewiesen, diesen bei der Umsetzung von Erneuerbaren Energien, Verbraucherschutz- und Informationsmaßnahmen Vorrang einzuräumen. Solche Maßnahmen sollen u. a. mit Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten und Finanzinstrumenten und Fonds unterstützt werden.

Grüne Positionen: Insgesamt macht die Kommission bei der Energieeffizienzrichtlinie wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie bleibt jedoch auch hier zu zögerlich beim neuen EU-weiten Ziel für 2030 und geht auch nicht so weit, national verbindliche Ziele einzuführen, die wir Grüne ausdrücklich befürworten würden.

Energiebesteuerungsrichtlinie

Die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie basiert auf zwei Säulen: 1) Der Abschaffung von Ausnahmeregelungen und Ermäßigungen, einschließlich für Kerosin und schwere Kraftstoffe für den Seeverkehr sowie 2) neuen Steuersätzen und einer Definition der Bemessungsgrundlage.

Mit ihrem neuen Vorschlag plant die Kommission, Energiebesteuerung künftig am „Inhalt“ von Energieprodukten und Elektrizität, d. h. an ihrer Umweltperformance, und nicht mehr an ihrem Volumen, zu bemessen. Das bedeutet höhere Steuerraten für fossile Brennstoffe und niedrigere für erneuerbare Produkte. Die Mitgliedstaaten müssen sich in ihren nationalen Steuersystemen an diesem Ranking ausrichten um sicherzustellen, dass die Kraftstoffe mit der schlechtesten Umweltbilanz am stärksten besteuert werden.

Grüne Positionen: Die Energiebesteuerungsrichtlinie ist neben dem Emissionshandelssystem das zentrale Instrument, um den CO2-Preis in der EU anzuheben. Beide Instrumente reichen jedoch nach unserer Einschätzung im jetzigen Vorschlag nicht aus, um die Treibhausgasemissionen in Europa effektiv zu senken. Bei der Energiebesteuerungsrichtlinie hat die Kommission von sieben ihr vorliegenden Vorschlägen die zweitschwächste Option gewählt.

Aus des Verbrennnungsmotors

Die Kommission sieht ein Aus für den Verbrennungsmotor im Straßenverkehr bis 2035 vor, indem sie den Verkauf von Benzin- und Dieselmotoren ab diesem Jahr verbieten will. Wir Grüne begrüßen diesen Schritt. Allerdings ist das Ausstiegsdatum nicht ambitioniert genug. Einige große Automobilkonzerne haben das Verbrenner-Aus für 2028 (Opel) oder 2030 (Ford, Volvo) angekündigt – diese Daten sind machbar und wir Grüne werden uns weiter dafür einsetzen, den Ausbau der E-Mobilität schneller voranzutreiben.

Grüne Positionen: Das Auslaufdatum für Verbrenner-PKW könnte früher sein, und ohne Verwässerung durch synthetische Kraftstoffe. Aber auch angesichts der Tatsache, dass die deutsche Bundesregierung versucht hat, 2040 durchzusetzen, ist das Auslaufdatum auf Europaebene trotzdem ein grundsätzlicher Erfolg.

Sozialer Klimafonds

Um die sozialen Auswirkungen des Klimapakets abzufedern, will die Kommission eine Sozialen Klimafonds einführen, der bis zu 72,7 Mrd. Euro (bzw. 144,4 Mrd. Euro mit Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten) an Finanzmitteln generieren könnte. Die Einnahmen sollen aus dem geplanten neuen Emissionshandelsssystem für Gebäude und Verkehr kommen.

Grüne Position: Der Klima-Sozialfonds für einen gerechten Ausgleich muss ausgebaut werden, denn wir brauchen eine ökologische Transformation, die sozial gerecht ist.

Unsere vollständigen grünen Positionen sind hier nachzulesen.

Die Zeit zum Handeln ist jetzt

Die EU übernimmt beim Klimaschutz Verantwortung und zeigt, dass sie verstanden hat, dass Klimapolitik auch Wachstum und Wohlstand bedeutet. Europa liefert jetzt beim Klimaschutz da, wo die deutsche Bundesregierung bis jetzt blockiert. Die EU hätte aus grüner Sicht noch engagiertere Vorschläge machen können, trotzdem ist es der Schritt in die richtige Richtung.

Das ‘Fit for 55’-Paket ist grundsätzlich ein wichtiger klimapolitischer Schritt für Europa und zielt darauf ab, uns im Jahr 2030 auf minus 55 Prozent zu bringen. Minus 55 Prozent abzüglich der Rechentricks wird aber nicht ausreichen, um die Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen – das muss so deutlich gesagt werden. Denn der Rat, also die Mitgliedstaaten, hat bekanntermaßen beim 55-Prozent-Ziel noch eine Rechentrickserei eingebaut, um das Ziel abzuschwächen. Deshalb beträgt die festgelegte Reduktion nur 52,8 Prozent – die restlichen 2,2 Prozent sollen durch die Atmosphäre, wie durch Wälder und Senken, absorbiert werden. Entsprechend wird auch das EU-Klimagesetz in der jetzigen Form nicht ausreichend dazu beitragen, die Pariser Klimaziele einzuhalten.

Aber auch die aktuellen Vorschläge der Kommission zu ‘Fit for 55’ gehen nicht weit genug, um Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen. Umso wichtiger werden jetzt die Verhandlungen dazu für noch klar ambitioniertere Ziele sein. Wenn wir in Europa unsere Klimaziele erreichen wollen, brauchen wir bei den kommenden Verhandlungen eine ausdrücklich für Klimaschutz engagierte Bundesregierung statt Bremser und Blockierer, wie wir das bei der Großen Koalition erleben.

Das kommende Jahrzehnt wird entscheidend sein für die richtigen Investitionen für einen schnellen und sozial gerechten ökologischen Wandel.

Klar ist: Wir müssen jetzt handeln. Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung, und Europa hat sich mit dem Green Deal als erster Kontinent ehrgeizige Ziele gesetzt. Diese gilt es jetzt, mit Leben zu füllen – und dafür müssen alle Mitgliedsstaaten an einem Strang ziehen. Ohne verbindliche nationale Ziele der Mitgliedstaaten kann dieser Wandel nicht gelingen.

zurück zur vorherigen Seite